Mitgliederordnung


Die Mitgliederordnung in ihrer jetzigen Form ist ein Beschluss der Mitgliederversammlung vom 24.05.2020.

§1 Mitgliedschaft

Mitglied des Dartfighters Greifswald e. V. kann jeder werden, der das 18. Lebensjahr vollendet hat und sich zur Anerkennung der Satzung verpflichtet. Jugendliche unter 18 Jahren können nur mit schriftlicher Erlaubnis der Eltern oder des gesetzlichen Vertreters aufgenommen werden. Personen, die bereit sind, die Dartfighters Greifswald ideell und materiell zu unterstützen, können die Fördermitgliedschaft ohne Stimmrecht erwerben. Zu Ehrenmitgliedern kann die Mitgliederversammlung Personen ernennen, die sich besondere Verdienste um die Dartfighters Greifswald erworben haben. Jedes Mitglied erhält eine Kopie der Vereinssatzung, eine Kopie der Ordnungen, einen Mitgliedsausweis sowie nach Ablauf der Probezeit das Vereinstrikot.

§1.1 Aufnahme

  1. Die Aufnahme bei den Dartfighters Greifswald ist schriftlich an den Vorstand zu beantragen. Dazu sind die vorgesehenen Formulare zu benutzen. Über Aufnahme und Ablehnung entscheidet der Vorstand mit einfacher Mehrheit. Der Beschluss ist dem Antragsteller spätestens 2 Wochen nach Ablauf der Probezeit schriftlich mitzuteilen. Dies kann formlos über jeden Weg(E-Mail, Brief, Messenger) erfolgen.
  2. Der Aufnahme geht eine Probezeit von 3 Monaten voraus. Während der Probezeit haben die Bewerber kein Stimmrecht. Die Probezeit ist jedoch beitragspflichtig.
  3. Bewerber um die Mitgliedschaft werden durch Aushang oder Rundschreiben den Mitgliedern bekannt gegeben. Einwände gegen die Aufnahme sind in dieser Zeit schriftlich an den Vorstand zu richten.
  4. Bei der Abgabe des Aufnahmeantrages sind die Aufnahmegebühr und der Beitrag für mindestens den ersten Monat zu entrichten. Die Höhe der Gelder regelt die Beitrags- und Gebührenordnung. Der Bewerber erhält den Zugang zur SpielerPlus-App, über die Trainings- und Spielzeiten koordiniert werden. Bei Rückziehung oder Ablehnung des Aufnahmeantrages bis zur Mitgliedschaft werden die Aufnahmegebühr und der/die Monatsbeitrag/-beiträge nicht zurückerstattet.

§1.2 Beendigung der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft endet:

  1. durch Tod.
  2. durch Austritt.
    Der Austritt muss schriftlich erfolgen. Die Austrittsfristen sind in der Satzung §5 festgeschrieben.
  3. durch Ausschluss.
    Bei Vorliegen wichtiger Gründe kann der Vorstand den sofortigen Ausschluss eines Mitgliedes beschließen. Wichtige Gründe sind:
    1. Zahlungsverzug laut Gebührenordnung von mehr als 3 Monaten.
    2. Schuldhafte Verstöße gegen die Satzung, die Hausordnung oder andere bekannte Beschlüsse des Vorstandes und der Mitgliederversammlung.
    3. Verstöße ehrenrühriger oder sittlicher Art.
    4. Vereinsschädigendes und vereinszersetzendes Verhalten.

Gegen den Beschluss kann das betroffene Mitglied innerhalb von 2 Wochen nach Zustellung der anzufechtenden Entscheidung schriftlich Einspruch erheben. Der Einspruch hat keine aufschiebende Wirkung, was den Ausschluss von allen Veranstaltungen der Dartfighters Greifswald anbelangt.

  1. durch Auflösung des Vereins.
    Durch das Ende der Mitgliedschaft bleiben die aufgrund der bisherigen Mitgliedschaft entstandenen Verbindlichkeiten gegenüber den Dartfighters Greifswald unberührt.

§2 Mitgliederversammlung

Auszug aus der Satzung der Dartfighters Greifswald:
” Die Mitgliederversammlung ist das höchste Organ des Vereins. Die Mitgliederversammlung findet einmal im Kalenderjahr statt. Mitgliederversammlungen sind vom Vorstand mindestens zwei bis vier Wochen vor dem Versammlungstermin in Textform einzuberufen. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist bei schriftlichem Antrag eines Drittels der Mitglieder einzuberufen oder wenn es der Vorstand beschließt.“

Die Einberufung wird über die Whatsapp-Gruppe sowie die SpielerPlus-App versandt.

Aus der Satzung der Dartfighters Greifswald:
“Sollen auf der Mitgliederversammlung Satzungsänderungen vorgenommen werden ist mit einer Frist von 4 Wochen zu laden. Anträge auf Satzungsänderungen müssen vier Wochen vor Beginn der Mitgliederversammlung in Textform an den Vorstand eingereicht werden. Mit der Einberufung ist gleichzeitig die Tagesordnung mitzuteilen. Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.”

Die Mitgliederversammlung nimmt keine Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder. Stimmberechtigt sind alle bei der Versammlung anwesenden Mitglieder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Übertragung des Stimmrechts ist nicht zulässig. In der Probezeit befindliche Mitglieder haben kein Stimmrecht und können sich nicht beschlussfordernd an die Dartfighters Greifswald wenden.

Auszug aus der Satzung der Dartfighters Greifswald:
“Die Beschlüsse in der Mitgliederversammlung werden durch einen Schriftführer protokolliert und schriftlich festgehalten. Der Schriftführer wird mehrheitlich durch die Mitglieder vor Beginn der Mitgliederversammlung festgelegt.”

Im Protokoll müssen die Angaben über die Anzahl der stimmberechtigten Anwesenden und über gestellte Anträge und deren Abstimmungsergebnisse enthalten sein. Gefasste Beschlüsse sind wörtlich wiederzugeben. Das Protokoll wird den Mitgliedern über Whatsapp zur Kenntnisnahme zur Verfügung gestellt. Es wird nur auf Antrag bei der nächsten Mitgliederversammlung darüber abgestimmt.

§3 Rechte und Pflichten der Mitglieder

Die Mitglieder sind berechtigt:

  1. an allen Veranstaltungen der Dartfighters Greifswald teilzunehmen und das Vereinsgelände sowie dessen Einrichtungen unter Beachtung der Hausordnung zu benutzen.
  2. die Dartfighters Greifswald auf Turnieren durch das Tragen des Trikots zu repräsentieren und für den Verein am Ligabetrieb teilzunehmen.
  3. durch Ausübung des Stimmrechts an der Willensbildung der Mitgliederversammlung mitzuwirken.
  4. Anträge schriftlich an den Vorstand und den Kassenprüfer zu stellen. Er muss innerhalb von 3 Wochen Antwort darauf erhalten.

Die Mitglieder sind verpflichtet:

  1. die Ziele der Dartfighters Greifswald nach besten Kräften zu fördern.
  2. den Verein nach außen stets positiv zu repräsentieren und ihn zu keinem Zeitpunkt in Verruf zu bringen.
  3. auf Turnieren und an Ligaspieltagen den Alkoholkonsum so weit zu beschränken, dass durch das Verhalten der Mitglieder kein negatives Licht auf den Verein fällt.
  4. die von der Mitgliederversammlung beschlossenen Beiträge und Gebühren fristgemäß zu bezahlen.
  5. mögliche Strafen wegen Zuwiderhandlungen oder Verstößen gegen die Ordnungen fristgemäß entsprechend des Strafenkataloges zu zahlen.
  6. die Satzung, die Hausordnung, die Beitragsordnung, die Mitgliederordnung und alle Beschlüsse der Mitgliederversammlung und des Vorstandes einzuhalten.

Greifswald, 24.05.2020

Der Vorstand