Hausordnung


Zur Gewährleistung eines harmonischen und geordneten Trainings und um die angenehme Atmosphäre dauerhaft zu erhalten, müssen einige Regeln aufgestellt werden. Diese sind für Mitglieder und Gäste verbindlich.

1. Allgemeines

1.1. Die Trainingsstätte dient der Unterstützung der Aktivitäten des Vereins. Es soll die Kommunikation und den Informationsfluss unter den Mitgliedern fördern. Das Betreten des Vereinsheim ist grundsätzlich allen Vereinsmitgliedern gestattet.
1.2. Gäste sind herzlich willkommen. Es wird jedoch erwartet, dass diese die in dieser Hausordnung aufgestellten Regelungen beachten und sich in die Gemeinschaft der Vereinsmitglieder einordnen.
1.3. Die Öffnungszeiten der Trainingsstätte legt der der Vorstand der Dartfighters fest und ist der Website www.dartfighters-greifswald.de sowie den aktuell gültigen Versammlungsprotokollen zu entnehmen. Für die Öffnung der Trainingsstätte ist stets der Schlüsselverantwortliche zuständig. Dieser übt das Hausrecht aus. Wechsel des Schlüsselverantwortlichen sind dem Vorstand unverzüglich zu melden.

2. Sauberkeit

2.1. Die Trainingsstätte muss pfleglich und sachgemäß behandelt werden. Jeder ist verpflichtet, zur Aufrechterhaltung der Ordnung und Sauberkeit in der Trainingsstätte und zur Erhaltung des Vereinseigentums nach besten Kräften beizutragen.
2.2. Der Trainingsraum sowie die Zugänge und Sanitäranlagen sind sauber zu halten. Verschmutzungen sind unverzüglich zu beseitigen. Es gilt das Verursacherprinzip! Anfallender Müll ist entsprechend der aufgestellten Müllbehälter zu trennen. Gläser, Flaschen und Geschirr sind nach der Benutzung durch den Benutzer unverzüglich zu reinigen und aufzuräumen.
2.3. Die Trainingsstätte ist nach der Benutzung besenrein zu verlassen.

3. Verhalten in den Räumen

3.1. Für die Beschädigung von Vereinseigentum ist der Verursacher haftbar. Der Verein übernimmt seinen Mitgliedern und den Gästen gegenüber keine Haftung.
3.2. In der Trainingsstätte ist das Rauchen untersagt. Das Rauchen ist ausschliesslich in der dafür vorgesehenen Raucherecke ausserhalb des Gebäudes gestattet.

4. Nutzung des Vereinseigentums

4.1. Die Nutzung der Trainingsstätte und vereinseigenen Materialien ist während der Öffnungszeiten für jedes Vereinsmitglied kostenlos. Die Materialien sind sorgfältig zu behandeln. Bei vorsätzlich und grob fahrlässig verursachten Schäden hat der Verursacher die Reparatur- bzw. Wiederbeschaffungskosten zu tragen.
4.2. Jegliches Fehlverhalten wird vom Eigentümer der Trainingsstätte oder vom Vorstand mit Hausverbot geahndet.
4.3. Der Verein übernimmt keine Haftung für Schäden von Vereinsmitgliedern oder Gästen, die im Zusammenhang mit fahrlässigem Fehlverhalten stehen.

5. Verlassen der Trainingsstätte

5.1. Das zuletzt das Vereinsheim verlassende Mitglied hat sich davon zu überzeugen, dass vor allem– das Licht und die elektrischen Geräte ausgeschaltet– alle Fenster verriegelt sind– sämtliche Türen verschlossen sind– die etwa in Betrieb befindlichen Zusatzheizungen abgestellt sind.

6. Schlüssel

6.1. Der Vorstand legt fest, wer Inhaber eines Schlüssels für die Trainingsstätte ist. Die Schlüsselinhaber werden auf den vereinsinternen Webseiten unter Angabe der Erreichbarkeit (Telefon / eMail) genannt.

7. Nutzung der Trainingsstätte

7.1. Grundsätzlich haben Vereinstermine Vorrang vor privaten Veranstaltungen.
7.2. Der gewünschte Nutzungstermin ist frühzeitig in der SpielerPlus-App oder dem Schlüsselverantwortlichen mitzuteilen. Ein Mitglied erhält den erforderlichen Schlüssel von einem Schlüsselbeauftragten sofern dieser selbst nicht während der Nutzungsdauer vor Ort sein kann. Die Rückgabe hat jeweils unmittelbar nach der Veranstaltung zu erfolgen.
7.3. Das jeweilige schlüsselverantwortliche Mitglied übt für den Zeitraum der Nutzung das Hausrecht aus und verpflichtet sich, für den ordnungsgemäßen Ablauf und für die Sauberkeit, auch nach der Veranstaltung, Sorge zu tragen. Bei Veranstaltungen ist die Abfallentsorgung von jedem eigenverantwortlich zu übernehmen. Die vorhandenen Mülltonnen dürfen dafür nicht genutzt werden. Eventuell entstandene Schäden sind sofort zu melden und werden zu Lasten des Verursachers beseitigt.
7.4. Die Mitgliedsgebühr beinhaltet die vollständige Nutzung der Trainingsstätte.
7.5. Auf den Punkt 4 der Hausordnung wird besonders hingewiesen.
7.6. Mit der Schlüsselübernahme wird die gültige Hausordnung anerkannt.
7.7. Grobe Zuwiderhandlungen gegen diese Hausordnung schließen eine erneute Nutzung aus.


Greifswald, den 01.06.2020