Beitragsordnung


§1 Ermächtigungsgrundlage
Die Regelungen in dieser Beitragsordnung finden ihre Grundlage in der Vereinssatzung in der Fassung vom 22.03.2023.

§2 Beitragspflicht
Das Beitragsaufkommen ist eine wesentliche Grundlage für die finanzielle Ausstattung des Vereins. Daher ist der Verein darauf angewiesen, dass alle Mitglieder ihrer in der Satzung grundsätzlich verankerten Beitragspflicht pünktlich in vollem Umfang nachkommen. Nur so kann der Verein seine Aufgaben erfüllen und seine Leistungen gegenüber den Mitgliedern erbringen. Jedes Vereinsmitglied hat daher einen monatlichen Mitgliedsbeitrag zu zahlen. Ehrenmitglieder sind beitragsfrei.

§3 Fälligkeit des Beitrags
Der Mitgliedsbeitrag ist am 01. eines jeden Monats im Voraus fällig. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es auf den Eingang des Beitrags auf dem Vereinskonto an.

§4 Höhe des Beitrags
(1) Die Mitglieder haben folgende monatliche Beiträge zu zahlen:

(a) Aktive Mitglieder ab 18 Jahre: 20 €
(b) Aktive Mitglieder unter 18 Jahre: 5 €
(c) Studenten, Auszubildende (Nachweis erforderlich): 15 €
(d) Fördermitglieder (keine sportliche Beteiligung): 5 €

(2) Eine Beitragsermäßigung von 50% erhalten folgende aktive Arbeitsgruppen:

(a) Arbeitsgruppe Jugend
(b) Arbeitsgruppe Turnierorganisation
(c) Arbeitsgruppe Catering
(d) Arbeitsgruppe Trainingsstätte
(e) Arbeitsgruppe Öffentlichkeitsarbeit
(f) Sonderantrag auf Beitragsermäßigung

(3) Über die Einstufung in die jeweilige Mitgliedsklasse entscheidet der Vorstand in Absprache mit dem betroffenen Mitglied.

§5 Nutzungsgebühren
Für Besucher und Gäste der Trainingsstätte werden folgende Gebühren pro Tag erhoben:
(a) Kinder/Jugendliche unter 18 Jahre: kostenfrei
(b) Gäste ab 18 Jahren: 3 €
Die Gebühren sind in bar in der Trainingsstätte zu entrichten.

§6 Vereinskonto
(1) Die Mitgliedsbeiträge sind bis spätestens 07. eines jeden Monats auf das nachfolgende
Vereinskonto zu überweisen:
Dartfighters Greifswald e.V.
Bank: Volksbank Vorpommern eG
IBAN: DE79 1506 1638 0008 7665 41
BIC: GENODEF1ANK
Verwendungszweck: Mitgliedsbeitrag „Spielername“
(2) Die Beiträge können auf Wunsch auch per Lastschriftverfahren vom Konto des Mitglieds eingezogen werden. Hierzu ist es notwendig, dass das Mitglied dem Verein ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt. Andere Zahlungsweisen werden nicht anerkannt.

§7 Beitragsrückstand
Bei einem Beitragsrückstand von 30 Tagen beträgt die Mahngebühr 5 Euro.

§8 Kündigung der Mitgliedschaft
Hat ein Mitglied seine Mitgliedschaft gekündigt, bleibt es bis zum Zeitpunkt der Beendigung der Mitgliedschaft verpflichtet, seinen Mitgliedsbeitrag zu leisten und seine sonstigen Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen.

§9 Aufnahmegebühr
Die Aufnahmegebühr beträgt 20€ und ist gemeinsam mit dem ersten Monatsbeitrag auf das in §6 genannte Konto zu überweisen.

§10 Umlage
Über eine Umlage entscheidet die Mitgliederversammlung nach Maßgabe der Satzung.

§11 Änderungen
(1) Änderungen, die die Höhe des Beitrags betreffen, werden von der Mitgliederversammlung beschlossen.
(2) Über alle anderen Änderungen, die diese Beitragsordnung betreffen, entscheidet der Vorstand.

§12 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit Wirkung zum 01.06.2024 in Kraft.

Greifswald, 13.05.2024
Der Vorstand